Steuerbefreiung für PV-Anlagen ab 2023

Keine Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und jegliche Photovoltaik Anlagen ab dem Jahr 2023, so hat das Bundeskabinett neulich entschieden und beschlossen.

So können private Betreiber von nun an von der Nutzung einer kleinen Solaranlage profitieren, denn ab dem 01.Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer beim Kauf und der Installation sowie Nutzung von Balkonkraftwerken und weiteren Solaranlagen am Haus. Weiterhin ist eine Gewerbeanmeldung nicht mehr notwendig wie das Zahlen von Steuern auf den Gewinn ab dem Jahr 2023.

Förderung von erneuerbarer Energie

Das Ziel dieser Abstimmung und Beschließung ist logischerweise vorhersebar, denn dadurch soll der Ausbau von Photovoltaikanlagen im privaten Haushalt gefördert werden. Die Ampel-Regierung verspricht sich damit einen höheren Anteil an privaten Nutzern von Mini-Solaranlagen, welches eine Steigerung von 2 Gigawatt im Vergleich zu diesem Jahr haben soll. Mit Steuererleichterungen soll sich die Nutzung in den nächsten Jahren deutlich erhöhen, dabei handelt es sich um Photovoltaik-Hausanlagen bis zu 30 Kilowatt.

Wie sieht es mit der Steuer für Mini-PV-Anlagen ab 2023 aus?

Das Entfallen der Steuer für den Erwerb von Balkonkraftwerken und diversen PV-Anlagen gilt für die Einkommenssteuer und für die Umsatzsteuer.

Für die Einkomenssteuer gilt dabei eine komplette Entlastung und Steuerfreiheit, dabei muss kein Antrag oder sonstiges ausgefüllt werden. Allerdings gilt diese Befreiung nicht für alle Solaranlagen, sondern für folgende:

  • Gesamtbruttoleistung bis 15 Kilowatt
  • Gesamtbruttoleistung bis 30 Kilowatt
  • Gesamtbruttoleistung bis 100 Kilowatt

Es handelt sich um Photovoltaikanlagen auf oder an Einfamilienhäusern (beispielsweise auf Dächern oder Garagen), Mehrfamilienhäusern bzw. gemischt genutzten Flächen. Die Befreiung der Steuer gilt dann pro Wohneinheit.

Im Bezug auf die Umsatzsteuer gilt ebenfalls eine komplette Befreiung für die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf privatem Grundstück. Allerdings darf die Bruttoleistung der Solaranlage den Wert von 30 kWp nicht überschreiten. Dabei ist es möglich und empfehlenswert auf den Status des Kleinunternehmens überzugehen, da man diese ohne finanzielle Nachteile anwenden kann.

  • Es gelten also 0% auf die Umsatzsteuer für den Kauf, die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage für den privaten Haushalt.

Was bedeutet das nun für mich als Käufer?

Generell gilt beim Kauf die Steuerentlastung, das heißt die eigentliche Mehrwertsteuer fällt bei den Anschaffungskosten komplett weg. Wenn man sich also für ein Balkonkraftwerk mit bis zu 600 Watt für genau 1000 Euro entscheidet, so kann der Käufer mit einem Ersparnis von 190 Euro (19% Mehrwertsteuer) rechnen.

Niedrigere Anschaffungskosten bedeuten im Gegenzug auch die Verkürzung der Amortisation, also an dem Zeitpunkt an dem sich der Kauf eines Balkonkraftwerks rentiert und man quasi den Preis für den Kauf egalisiert und demnach nur noch Gewinn macht.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner