Ihr unabhängiges Portal für Solaranlagen und Balkonkraftwerke

Bald Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt?

In der neuen Photovoltaik-Strategie von Habeck werden die Vorschriften für das Einrichten und die Nutzung eines Balkonkraftwerks deutlich vereinfacht. Der Bundeswirtschaftsminister geht mit der Strategie einer Vereinfachung von Mini Solaranlagen sowie das Erlauben von 800 Watt für ein Balkonkraftwerk. Weiterhin soll die Nutzung eines Schuko-Steckers und das Rückwärtsdrehen des Stromzählers erlaubt werden.

Wie ist der jetzige Stand der Vorschriften?

Derzeit gibt es einige Vorschriften für die Montage von Balkonkraftwerken, so ist die Leistung auf 600 Watt begrenzt und es muss ein Zähler mit Rücklaufsperre integriert sein. Darüber hinaus gibt es Schwierigkeiten beim Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter beim Aufbau eines Balkonkraftwerks.

Bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks werden ebenfalls strenge Vorschriften vorgeschrieben, wonach der Nutzer eine doppelte Anmeldung beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber tätigen muss.

Erhöhung der Leistung von 600 Watt auf 800 Watt

In der noch jetzigen Situation liegt der maximal erlaubte Wert für die Stromerzeugung bei 600 Watt, doch das soll sich nach der Strategie von Habeck ändern. Die EU-Verordnung “Requirements for Generators” meint, es gäbe keinen signifikanten Grund bzw. großen Ertrag einer Mini-Solaranlage mit unter 800 Watt zu nutzen. So soll die Obergrenze bei der Wechselrichterleistung bei 800 Watt liegen, dabei können auch optimal zwei verschiedene Solarmodule mit beispielsweise jeweils 400 Wp integriert werden.

Mit dieser Vereinfachung kann mehr Strom erzeugt und gleichzeitig in das eigene Haus eingespeist werden, somit gibt es eine höhere Stromerzeugung durch die Sonne und eine schnellere Amortisation des Balkonkraftwerks.

Vereinfachung der Anmeldung

Wer heute ein Balkonkraftwerk anmelden möchte ist mit viel Bürokratie beschäftigt, denn zunächst muss man es im Marktstammdatenregister vermerken und anschließend beim Netzbetreiber. Die Vereinfachung soll sich in der Entlastung in Bezug auf die Bürokratie und die doppelte Anmeldung auswirken. Im Endeffekt soll durch die neue Strategie keine Genehmigung mehr beim Netzbetreiber oder beim Vermieter notwendig sein.

Zähler ohne Rücklaufsperre

Eine weitere Vereinfachung für die Nutzung ist die Duldung von rückwärtsdrehenden Stromzählern, denn derzeit sind nur Zähler mit einer Rücklaufsperre erlaubt. Dies wird für den Zeitraum bis zu einem Tausch des Zählers für den Nutzer gestattet.

Leave a Comment

Cookie Consent with Real Cookie Banner